Stalag XII G Johannis-Bannberg-Bolchen
Info zur Seite:
www.moosburg.org/info/stalag/stalag12fz.html
Verfahren wegen Aussonderung und Liquidierung von damals untragbaren sowjetischen Kriegsgefangenen (sowjetische Kommissare) im Stalag XII F Forbach, der Staatsanwaltschaft Ludwigsburg 1968-1977.
Da Johannis-Bannberg-Bolchen das eigentliche Russenlager im Bereich des Stalag XII F Forbach war, und dort angeblich von einer französisch-sowjetischen Delegation 206 Massengräber mit geschätzten 22.000 sowjetischen Opfern im November 1945 entdeckt wurden, konzentrierte sich das Verfahren der Staatsanwaltschaft auf das Zweiglager Johannis-Bannberg-Bolchen.
Da unter den sowjetischen Gefangenen naturgemäß nur eine geringe Anzahl von sowjetischen Kommissaren waren, ist es unverständlich warum die Staatsanwaltschaft angesichts von 22.000 Opfern ein Verfahren wegen Aussonderung und Liquidierung von damals untragbaren Gefangenen, also sowjetische Kommissare, überhaupt einleitete.
Der Tod dieser Massen mußte eine andere Ursache gehabt haben, denn schon der damalige SS-Brigadeführer und Generalmajor der Polizei Anton Dunkern, damals Befehlshaber der Sipo und des SD im Gau Westmark gab 1975 zu Protokoll, daß die Gefangenen auf dem Weg vom Osten zum Westen sehr viele Lager durchliefen, in welchen bereits die Kommissare ausgesondert wurden. Es war nur mehr ein Zufall daß sowjetische Kommissare bis in die Lager des Westens gelangten.
Trotz dieser Anstrengungen von NS-Behörden gelangte aber trotzdem Kommissare in die Stalags des Westens. Es handelte sich aber dabei nicht um Massen von Menschen, sondern um eher wenige Individuen.
Wenn es also dennoch zum Auffinden von sowjetischen Kommissaren in den Stalags im Westen kam, so wurden diese im Wehrkreis XII Wiesbaden dem KZ Buchenwald überstellt und in einer Genickschußanlage getötet und schließlich eingeäschert. Keinesfalls wurde dieser Personenkreis in den Stalags liquidiert und dort verscharrt.
Eine Ausnahme im Wehrkreis XII war die Ermordung von 70 sowjetischen Kommissaren im KZ Hinzert (Hunsrück), welche vom Truppenübungsplatz Baumholder überstellt wurden.
Die Opferzahl im Stalag XII G Johannis-Bannberg-Bolchen ist mit angenommenen 22.000 sowjetischen Opfern sehr hoch, und eine ebenfalls erwähnte Opferzahl von bis zu 30.000 ist fast unvorstellbar.
Diese Opfer sollen in mindestens 206 Massengräbern anonym verscharrt worden sein, und nach Zeugenaussagen wurde zusätzlich jeden Morgen eine Karre voller Leichen im Wald den Füchsen zum Fraß ausgelegt.
Die moderne Geschichtsforschung kann eine solche Praxis, auch für die berüchtigten Russenlagern nicht bestätigen.
Jedes Todesopfer wurde sorgfältig mit allen persönlichen Daten in den Akten vermerkt und den Anweisungen entsprechend beerdigt, d.h.die Opfer wurden in Papiersäcken ohne großes Aufsehen bestattet.
Auch der deutschen Staatsanwaltschaft war während dem Verfahren von 1968-1977 offenbar klar, daß die Deutschen ihre Arbeitssklaven nicht in Massen sinnlos verhungern ließen oder liquidierten.
Es mußte eine andere Ursache für das Massensterben von sowjetischen Gefangenen gegeben haben.
Das Verfahren zur Aussonderung und Liquidierung von damals untragbaren sowjetischen Kriegsgefangenen war offenbar nur ein hilfloser Akt dem Rätsel der Toten des Lagers Johannis-Bannberg-Bolchen /
Le camp du Ban-Saint-Jean auf die Spur zu kommen.
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Verfahren wegen Aussonderung und Liquidierung von damals untragbaren sowjetischen Kriegsgefangenen (sowjetische Kommissare) im Stalag XII F Forbach, der Staatsanwaltschaft Ludwigsburg 1968-1977.
Da Johannis-Bannberg-Bolchen das eigentliche Russenlager im Bereich des Stalag XII F Forbach war, und dort angeblich von einer französisch-sowjetischen Delegation 206 Massengräber mit geschätzten 22.000 sowjetischen Opfern im November 1945 entdeckt wurden, konzentrierte sich das Verfahren der Staatsanwaltschaft auf das Zweiglager Johannis-Bannberg-Bolchen.
Da unter den sowjetischen Gefangenen naturgemäß nur eine geringe Anzahl von sowjetischen Kommissaren waren, ist es unverständlich warum die Staatsanwaltschaft angesichts von 22.000 Opfern ein Verfahren wegen Aussonderung und Liquidierung von damals untragbaren Gefangenen, also sowjetische Kommissare, überhaupt einleitete.
Der Tod dieser Massen mußte eine andere Ursache gehabt haben, denn schon der damalige SS-Brigadeführer und Generalmajor der Polizei Anton Dunkern, damals Befehlshaber der Sipo und des SD im Gau Westmark gab 1975 zu Protokoll, daß die Gefangenen auf dem Weg vom Osten zum Westen sehr viele Lager durchliefen, in welchen bereits die Kommissare ausgesondert wurden. Es war nur mehr ein Zufall daß sowjetische Kommissare bis in die Lager des Westens gelangten.
Trotz dieser Anstrengungen von NS-Behörden gelangte aber trotzdem Kommissare in die Stalags des Westens. Es handelte sich aber dabei nicht um Massen von Menschen, sondern um eher wenige Individuen.
Wenn es also dennoch zum Auffinden von sowjetischen Kommissaren in den Stalags im Westen kam, so wurden diese im Wehrkreis XII Wiesbaden dem KZ Buchenwald überstellt und in einer Genickschußanlage getötet und schließlich eingeäschert. Keinesfalls wurde dieser Personenkreis in den Stalags liquidiert und dort verscharrt.
Eine Ausnahme im Wehrkreis XII war die Ermordung von 70 sowjetischen Kommissaren im KZ Hinzert (Hunsrück), welche vom Truppenübungsplatz Baumholder überstellt wurden.
Die Opferzahl im Stalag XII G Johannis-Bannberg-Bolchen ist mit angenommenen 22.000 sowjetischen Opfern sehr hoch, und eine ebenfalls erwähnte Opferzahl von bis zu 30.000 ist fast unvorstellbar.
Diese Opfer sollen in mindestens 206 Massengräbern anonym verscharrt worden sein, und nach Zeugenaussagen wurde zusätzlich jeden Morgen eine Karre voller Leichen im Wald den Füchsen zum Fraß ausgelegt.
Die moderne Geschichtsforschung kann eine solche Praxis, auch für die berüchtigten Russenlagern nicht bestätigen.
Jedes Todesopfer wurde sorgfältig mit allen persönlichen Daten in den Akten vermerkt und den Anweisungen entsprechend beerdigt, d.h.die Opfer wurden in Papiersäcken ohne großes Aufsehen bestattet.
Auch der deutschen Staatsanwaltschaft war während dem Verfahren von 1968-1977 offenbar klar, daß die Deutschen ihre Arbeitssklaven nicht in Massen sinnlos verhungern ließen oder liquidierten.
Es mußte eine andere Ursache für das Massensterben von sowjetischen Gefangenen gegeben haben.
Das Verfahren zur Aussonderung und Liquidierung von damals untragbaren sowjetischen Kriegsgefangenen war offenbar nur ein hilfloser Akt dem Rätsel der Toten des Lagers Johannis-Bannberg-Bolchen /
Le camp du Ban-Saint-Jean auf die Spur zu kommen.